LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2016 – 13 O 408/15

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2016 – 13 O 408/15

BERLINCOUNSEL Treuberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH haftet Anleger der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG IV für fehlerhafte Aufklärung! Landgericht Düsseldorf verurteilt ehemalige Treuhänderin des Fonds zu Schadensersatz.

Mit Urteil vom 21.11.2016 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Düsseldorf die ehemalige Treuhänderin des Fonds, die BERLINCOUNSEL Treuberatungsgesellschaft Steuerberatergesellschaft GmbH (im folgenden BERLINCOUNSEL genannt), verurteilt, einem Anleger Schadensersatz in Höhe seiner eigenfinanzierten Einlage von 44.500,- €, des Kaufpreises der Inhaberschuldverschreibung von 1.635,75 €, der Liquiditätsreserve von 4.005,- € und dem durch die Zeichnung des Fonds erlittenen Steuerschadens von 11.352,- € zu leisten. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger, der seine Beteiligung im Jahr 2005 gezeichnet und im Jahr 2014 durch Kündigung beendet hatte, von sämtlichen Verpflichtungen und steuerlichen Nachteilen freizustellen, die ihm durch die Zeichnung der Kommanditbeteiligung entstanden sind und noch entstehen werden. Dieser Punkt ist für den Kläger von besonderer Bedeutung, da ihm der Fonds nach Zugang des Kündigungsschreibens mitteilte, dass er aufgrund des Ausscheidens aus der Gesellschaft ein negatives Auseinandersetzungsguthaben in Höhe von 15.539,40 € zu zahlen habe. Zudem müsse er mit Steuernachforderungen seitens der Finanzverwaltung rechnen.

Zur Begründung hat das Landgericht ausgeführt, dass die BERLINCOUNSEL dem Anleger auf Grund ihrer vormaligen Stellung als Treuhandkommanditistin für die fehlerhafte Beratung durch den Anlagevermittler hafte. So habe dieser den Kläger im Vorfeld seines Beitritts nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung an dem Filmfonds, wie z.B. dem Risiko eines Totalverlustes und die Möglichkeit eines Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung, aufgeklärt. Eine Verjährung des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs des Anlegers komme nach den Feststellungen des Gerichts nicht in Betracht.