LG Aurich, Beschl. v. 14.10.2018 - 1 O 709/18 u.a.

1 O 709/18; 1 O 720/18; 1 O 800/18; 1 O 807/18; 1 O 820/18; 1 O 841/18; 1 O 870/18; 1 O 881/18; 1 O 882/18; 1 O 928/18 -

Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) GHF GLOBAL BULKER III

Die mittlerweile insolvente GHF Gesellschaft für Handel und Finanz mbH hatte 122 Emissionen in den Segmenten Schifffahrt, Erneuerbare Energien und Spezialimmobilien initiiert. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug über 2,5 Milliarden Euro, an dem sich rund 22.000 Privatanleger mit rund 1,1 Milliarden Euro Anlegerkapital beteiligt haben.

„Von den über 60 Fondsschiffen der GHF trieb in den vergangenen Jahren jedes zweite an den Rand der Insolvenz. Auf Druck der Bremer Landesbank verkauft das Emissionshaus aus Leer nun an die 15 Schiffe.“ (Quelle: Handelsblatt Online: Anleger in Not – Schiffsfonds verlieren Millionen, veröffentlicht am 17.11.2011)

Wir betreuen und vertreten Anleger in den nachfolgenden Schiffsfonds des Initiators GHF:
Anleger des Schiffsfonds GHF GLOBAL BULKER III können aktuell auf kostengünstige und effiziente Art und Weise ihre Schadensersatzansprüche in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anmelden. Das Landgericht Aurich hat mit einem Vorlagebeschluss vom 14.11.2018 – 1 O 709/19 – den Weg für ein Musterverfahren freigemacht, in dem geklärt werden soll, ob der Verkaufsprospekt über die Beteiligung GHF GLOBAL BULKER III in der Fassung vom 04.07.2008 unrichtig, irreführend und unvollständig war. Der Vorlagebeschluss ist unter http://banz.drik.de/drik_artikel.pl?nr=281 einsehbar.

Wir haben den Verkaufsprospekt einer rechtlichen Prüfung unterzogen und sind dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass dieser in mehreren Punkten zu beanstanden ist. Dies betrifft insbesondere die Darstellung der personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen den einzelnen Funktionsträgern der Fondsgesellschaften. Außerdem wird die Frage zu klären sein, ob es im Prospekt eines Hinweises auf ein gegen den Mittelverwendungskontrolleur des Fonds geführtes Strafverfahren wegen Falschbeurkundung im Amt bedurft hätte.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nach Auswahl des Musterklägers das Musterverfahren am 06.06.2019 im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers öffentlich bekannt gemacht. Ab der Bekanntmachung kann ein Anspruch in einer Frist von sechs Monaten schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht zum Musterverfahren angemeldet werden.

In dem Musterverfahren wird das Gericht entscheiden, ob der Prospekt des GHF GLOBAL BULKER III fehlerhaft ist. Sollte dies der Fall sein, dürften den Anlegern Ansprüche aus einer Prospekthaftung im weiteren Sinne in Höhe ihres jeweiligen Zeichnungsbetrages gegen die Gründungs- und Treuhandkommanditisten der Fondsgesellschaften zustehen.