Private Altersvorsorge -

Fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherungen: Falschberatung


Schlechte Beratung bei der Altersvorsorge kommt Verbraucher teuer zu stehen. Teilweise besonders betroffen sind Kunden, die eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben.

In den vergangenen Jahren ließen mehrere Studien private Altersvorsorgesparer aufhorchen. Verbrauchern entsteht bei der privaten Altersvorsorge wegen Falschberatung ein jährlicher Schaden in Höhe von mindestens 50 Milliarden Euro. Dies war beispielsweise das Ergebnis eines 2012 veröffentlichten Gutachtens des Bamberger Finanzwissenschaftlers Professor Andreas Oehler, das von der Grünen-Bundestagfraktion in Auftrag gegeben worden war.

Die Sparer seien zwar bereit, sich mit der teils schwierigen Thematik der privaten Altersvorsorge zu beschäftigen, schreibt Oehler in seiner Untersuchung; „Durch mangelhafte Beratungsqualität und wenig Kundenorientierung sowie aufgrund eines fehlenden systematischen, ganzheitlichen Verbraucherschutzes erleiden Verbraucher zum Teil erhebliche finanzielle Schäden“, resümierte Oehler.

Der Wissenschaftler gab an, „konservativ“ gerechnet zu haben. Demnach liege der Schaden bei Riester-Verträgen bei rund einer Milliarde Euro. Diese Produktgruppe habe „große Schwachstellen hinsichtlich Transparenz, Verständlichkeit, Kostenbelastung und Leistungsvermögen gezeigt“. Kunden benötigten bei der Auswahl des passenden Vertrages „spielerisches Glück“. Zudem seien die Förderungsregularien so kompliziert, dass 18 Prozent der geförderten Personen weniger als 50 Prozent der Grundzuschüsse erhalten würden.

Deutlich höher als bei den Riester-Verträgen soll laut der Studie der Schaden bei privaten Kapitallebens- und Rentenpolicen sein. Hier wurde der Schaden auf 16 Milliarden Euro taxiert Diese Verträge stellten „für die überwiegende Zahl der Verbraucher kein sinnvolles Produkt dar“. Die Autoren der Studie sprechen sogar von „hohen finanziellen Risiken“.

Was viele nicht wissen: Es ist rechtlich möglich, sich von solchen risikobehafteten, nachteiligen Produkten zu lösen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Kunde beim Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß beraten wurde. Dies gilt zumindest dann, wenn bei der Versicherung die Renditeerwartung mit den Steuervorteilen im Vordergrund steht. So hat beispielsweise das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 03.06.2016, Az.: 330 O 67/12 (nicht rechtskräftig), einen Anbieter von privaten Altersvorsorgeprodukten verurteilt, einer Kundin Schadensersatz in Höhe der geleisteten Beiträge zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung zu leisten. Ferner hat das Gericht festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren aus dem Abschluss des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.