MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I, II, IV KG

MAT Movies Bericht

Medienfondsbeteiligung für die MAT Movies & Televison Productions GmbH & Co. Projekt II KG i.L.

Landgericht Hamburg sieht gute Erfolgsaussichten für Rechtsstreit eines Anlegers gegen die HSH Nordbank AG

Sie ist bereits endgültig Geschichte: Die MAT Movies & Televison Productions GmbH & Co. Projekt II KG i.L. wurde am 02.12.2013 aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München gelöscht. Für viele Kapitalanleger stellte sich der Fonds aufgrund der verloren gegangenen Einlagegelder im Nachhinein als vollkommene Enttäuschung heraus.

Doch jetzt gibt es neue Hoffnung!

Wie wir bereits berichtet hatten, war nach dem Konzept dieses Medienfonds vorgesehen, dass Investoren mit der Beteiligung zugleich einen Kredit aufnahmen, da laut Beteiligungsvertrag nur 60 % aus Eigenmitteln und der Rest der Beteiligung in Höhe von 40% fremdfinanziert werden sollte. Die Kredite wurden dabei auch über die Hamburgische Landesbank – einer Rechtsvorgängerin der heutigen HSH Nordbank AG - abgewickelt.

Ein von uns betreuter Kunde hatte sich im Dezember 2001 als Treugeber an dem Fonds mit einer Vertragssumme in Höhe von 15.000,00 € zzgl. 5 % Agio beteiligt. Über den fremdfi-nanzierten Anteil in Höhe von 6.000,00 € hatte unser Kunde mit dem Abschluss der Beteili-gung zugleich einen Darlehnsvertrag mit der Hamburgischen Landesbank abgeschlossen.

Gegen die HSH Nordbank AG führt unser Kunde aktuell einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg gerichtet auf Rückabwicklung der von der Rechtsvorgängerin der Bank (teilweise) finanzierten Fondsbeteiligung. In der am 12.03.2014 stattgefundenen münd-lichen Verhandlung signalisierte nun das Gericht in einer ersten Einschätzung, dass es die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung des Klägers positiv bewerte. Das Landgericht gab zu erkennen, „deutliche Anhaltspunkte“ dafür zu sehen, dass die Formalien des Darlehensvertra-ges nicht den Anforderungen der Rechtsprechung und des Gesetzes entsprachen.

Gute Nachrichten also für unseren Kunden, der angesichts der jüngsten Entwicklung bei der Fondsgesellschaft nicht mehr zu hoffen gewagt hatte, von seiner damals geleisteten Einlage in Höhe von 9.000,00 € auch nur einen Teil zurückerstattet zu bekommen.