GHF GLOBAL BULKER III

Schiffsfonds GHF Global Bulker III: Landgericht Aurich sieht Prospektfehler im Pilotklage-Verfahren gegen die Treuhandkommanditistin

GHF Global Bulker III – Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer führt erste Pilotklage gegen GFI Treuhand GmbH.

Die Anwaltsgemeinschaft Dr. Vollmer hat am 29. Dezember 2017 eine erste Klage gegen die frühere Treuhandkommanditistin GFI Treuhand GmbH wegen einer Beteiligung an dem mittlerweile insolventen Schiffsfonds GHF Global Bulker III eingereicht. Ein Anleger hatte sich 2008 im Anschluss an eine Empfehlung zur Zeichnung der Beteiligung mit 30.000,00 € beteiligt. Initiiert wurde der Fonds von der heute ebenfalls insolventen Gesellschaft für Handel und Finanz mbH aus Leer. Der Kläger moniert, dass er über wesentliche entscheidungsrelevante Umstände für seine Kapitalanlage in dem Fondsprospekt nicht informiert worden sei und nimmt die Treuhandkommanditistin des Fonds daher auf Schadensersatz in Anspruch.

Das Landgericht Aurich hat nunmehr in einem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 07.03.2018 darauf hingewiesen, dass in dem Fondsprospekt des Schiffsfonds GHF Global Bulker III ein Prospektfehler enthalten sei und der Kläger aus diesem Grunde in dem Rechtsstreit mit hoher Wahrscheinlichkeit obsiegen werde. Nach dem Hinweis des Gerichts fehlt im Prospekt ein Hinweis auf den rapiden Verfall der Charterraten. Ein klares Signal an die Schiffsfondsanleger, dass für ihr verloren geglaubtes Kapital noch Hoffnung besteht.

Anleger, die in den Schiffsfonds GHF Global Bulker III investiert haben, sollten ihre möglichen Ansprüche von einem Anwalt im Bank-und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Der Einsatz von fehlerhaften  Prospekten führt zu einer Falschberatung. Bei einer Falschberatung stehen betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zu. Dies ist auch dann der Fall,  wenn Anleger nicht über Chancen und Risiken einer unternehmerischen Beteiligung aufgeklärt worden sind. 

Schadensersatzansprüche können von den betroffenen Anlegern allerdings nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt für alle Anleger des GHF GLOBAL BULKER III genau 10 Jahre nach dem Beitritt ein. Das bedeutet, dass die Ansprüche z.B. bei einem Beitritt am 28.04.2008 mit Ablauf des 28.04.2018, 24.00 Uhr, verjähren.

Unsere Kanzlei betreut bereits zahlreiche Anleger erfolgreich bei der Prüfung bestehender Ansprüche. Wir konnten in der Vergangenheit bereits vielen Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen.

Quelle: Landgericht Aurich, Hinweis- und Beweisbeschluss vom 07.03.2018